Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

 1 Allgemeines, Begriffsbestimmungen
Die nachfolgenden AGB der Lars Oberländer ZT, Heinestraße 25, 1020 Wien, (im Folgenden: „FStop3D“ genannt), bilden die Grundlage für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen, zwischen „FStop3D“ und deren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“). Diese AGB gehen den etwaigen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers vor. Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber deren Gültigkeit an. Vereinbarungen, welche diese AGB abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn „FStop3D“  hierzu schriftlich zugestimmt hat. „FStop3D“ ist berechtigt, diese AGB jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Nach Zugang dieser Änderungsmitteilung besitzt der Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht für einen Zeitraum von 30 Tagen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen den Änderungen schriftlich widerspricht. Der Auftraggeber ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2 Vertragsschluss
Sämtliche Angebote von FStop3D sind freibleibend und unverbindlich. An „FStop3D“ gerichtete Aufträge sind nur dann verbindlich, wenn diese durch „FStop3D“ schriftlich bestätigt werden. Eine Lieferung, Teillieferung, Rechnungsstellung oder der offensichtliche Beginn der Auftragsausführung ersetzen die schriftliche Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine nachträgliche Änderung oder Erweiterung des Auftrages muss „FStop3D“  nicht akzeptieren. „FStop3D“  ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

3 Leistungen
„FStop3D“  ist berechtigt Leistungen durch Subunternehmer durchführen zu lassen, ohne dass es einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf. „FStop3D“ erbringt Dienstleistungen insbesondere im Bereich der Visualisierung und Animation. Die Darstellung erfolgt anhand der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten technischen Informationen. Die Erarbeitung konstruktiver Detaillösungen ist nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung. Der Auftraggeber überprüft die technische Machbarkeit eines Gewerkes oder ob dieses den Regeln der Technik entspricht auf eigene Verantwortung. Eine Prüfung durch „FStop3D“  ist nicht geschuldet. Der genaue Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung und dem erteilten Auftrag. „FStop3D“  ist berechtigt Teilleistungen zu erbringen. Alle in der Bibliothek von „FStop3D“  vorhandenen Objekte werden kostenlos
zur Verfügung gestellt. Sollten spezielle oder ganz bestimmte Elemente benötigt werden, trägt die Mehrkosten hieraus der Auftraggeber.

4 Umfang der Leistungen, Gewährleistung
Alle Aufträge und Vereinbarungen verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. „FStop3D“  behält sich vor, auch für Mitbewerber des Auftraggebers zu arbeiten Nach Vertragsschluss gewünschte Leistungen sind gesondert abzurechnen. Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Subjektive oder gestalterische Ansichten des Auftraggebers berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme der Leistungen. Für alle Details die nicht vor Angebotserstellung in Detail, Form, Art und Farbe ausdrücklich schriftlich mitgeteilt wurden, gilt im Rahmen der Auftragsdurchführung grundsätzlich Gestaltungs- und Ideenfreiheit. Sofern das jeweilige Gewerk aufgrund seiner generellen Form und Funktion dargestellt ist gilt die Leistung als erbracht. „FStop3D“  ist in der Gestaltung grundsätzlich frei, sofern keine Vorgaben des Auftraggebers gemacht werden.

5 Mitwirkungspflichten, Rechte Dritter
Soweit der Auftraggeber Inhalte zur Durchführung des Auftrages zur Verfügung stellt, versichert diese die erforderlichen Rechte an den Inhalten zu besitzen und stellt „FStop3D“  von jeglichen Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei. Alle erforderlichen Daten zur Erstellung des Projektes, (z.B. Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Lagepläne, 3d Modelle, Materialinformationen, etc.) werden vom Auftraggeber in gut lesbarer und kompatibler, digitaler Form vor Projektbeginn kostenlos zur Verfügung gestellt. „FStop3D“  ist nicht verantwortlich für falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers. Der Auftraggeber unterstützt „FStop3D“  bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung. Insbesondere gehört hierzu, dass der Auftraggeber die zur Auftragsabwicklung erforderlichen technischen Informationen per E-Mail zur Verfügung stellt. Im Auftrag enthalten sind keine Besichtigungstermine, Aufmaßarbeiten o.ä. vor Ort. Alle Informationen, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind, stellt der Auftraggeber kostenfrei per E-Mail zur Verfügung. Der Auftraggeber ist für die Speicherung von übermittelten Inhalten selbst verantwortlich. Eine Archivierung durch „FStop3D“  ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht geschuldet.

6 Termine und Lieferung, Abnahme
Die von „FStop3D“  geschuldeten Leistungen gelten mit der Übermittlung an den Auftraggeber als erfüllt. Bei vereinbarter Übergabe der Arbeiten in digitaler Form, erhält der Auftraggeber diese per E-Mail im PDF oder JPG Format. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Bilder und Videos in Full HD (1920x1080px) ausgeliefert. Bei vereinbarter Übergabe der Arbeiten in Druckform werden diese per Post an den Auftraggeber verschickt. Das Versendungsrisiko trägt der Auftraggeber, wenn dieser Unternehmer ist. Die rechtzeitige Lieferung setzt die Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber voraus. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben entstehen, sind von „FStop3D“  nicht zu vertreten. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. „FStop3D“  ist berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen eingeräumten Frist zur Übermittlung der Informationen durch den Auftraggeber, den Vertrag zu kündigen und die vereinbarte Vergütung abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen zu berechnen. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung keine berechtigten Beanstandungen übermittelt werden.

7 Ablauf der Auftragsdurchführung
Der Auftraggeber hat einen Ansprechpartner zu benennen, die „FStop3D“  für die Dauer des Auftrages zur Verfügung steht. Die Kontaktperson wird ermächtigt, alle notwendigen Erklärungen hinsichtlich des Auftrages zu treffen. Als Basis dienen freigegebene CAD Pläne in 2D Form bzw. 3D Modelle bzw. Grundrisspläne oder vollständig bemaßte Skizzen. Die Fixierung der Augpunkte (Perspektive) erfolgt mittels Skizze welche vom Auftraggeber vor Angebotserstellung übermittelt werden muss. Sollten keine Angaben zu Augpunkten (Perspektiven) gemacht werden, wählt „FStop3D“ passende Augpunkte aus. Sollten keine Informationen zum Blickwinkel gemacht worden sein, stellt Nichtgefallen keinen Reklamationsgrund dar. Informationen zu Details wie der Lichtstimmung, Materialien, Möbel, Bepflanzung und sonstigen Ausstattungselementen müssen unaufgefordert vom Auftraggeber vor Angebotserstellung übermittelt werden. Sollten keine Angaben zu Details übermittelt werden, werden diese von „FStop3D“  nach eigenem Ermessen gewählt und stellen bei Nichtgefallen keinen Reklamationsgrund dar. Die Vereinbarung von nicht gesetzlich vorgeschriebenen Korrekturschleifen bedarf der Zustimmung von „FStop3D“ . Ein Korrekturdurchlauf ist schriftlich zu beauftragen und muss klare und eindeutigen Beschreibungen zu konkreten Änderungswünschen enthalten. Dabei darf es sich nur um Details (Hinzufügen/entfernen von Dekoration und Beleuchtungskörpern oder Einrichtungsgegenständen, Farbänderungen etc.) und nicht um Änderungen der grundlegenden Architektur handeln. Ein Korrekturdurchlauf beinhaltet maximal drei Änderungswünsche.

8 Geheimhaltung 
„Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen, Dateien und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei. Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 gilt nicht für Informationen, 

  • a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,
  • b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch den Auftraggeber bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
  • c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
  • d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
  • e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Auftraggebers entwickelt hat,
  • f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

 

9 Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erwirbt ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den gelieferten Inhalten.
 Der Erwerb des Nutzungsrechtes steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung durch den Auftraggeber. Bearbeitungen der Inhalte dürfen nicht ohne Genehmigung von „FStop3D“  vorgenommen werden. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist ohne Einwilligung von „FStop3D“ nicht zulässig.

Mit der vereinbarungsgemäßen Erstellung der Visualisierungen erwerben wir an diesen die Urheberrechte und Leistungsschutzrechte, die auch bei uns verbleiben. Mit Ihrer Abnahme der Bilder als vertragsgemäß übertragen wir Ihnen ein einfaches Nutzungsrecht, welches sich auf die fertigen Visualisierungen, nicht aber auf Entwürfe und Zwischenergebnisse erstreckt. Dieses einfache Nutzungsrecht ist zeitlich, räumlich und inhaltlich beschränkt auf den im Auftrag bestimmten Visualisierungszweck und umfasst insbesondere das Recht, die Visualisierungen im Zusammenhang mit diesem Visualisierungszweck zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, und öffentlich zugänglich zu machen. 

Jegliche über o.g. hinausgehende Nutzungen bedürfen jeweils einer zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten. Insbesondere sind auch die Bearbeitung und die Weitergabe der Visualisierungen an Dritte (z. B. an Zeitungen) nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung möglich. 

Uns steht ein Auskunftsrecht über die Nutzung der Visualisierungen durch Sie zu.

 

Bei verwendung von Stockvideomaterial gelten die Standart-Lizenzbedingungen der jeweiligen Lieferanten.

 

Diese können hier eingesehen werden:

 

https://www.shutterstock.com/de/support/article/Welche-Nutzung-ist-mit-der-Shutterstock-Videolizenz-gestattet?l=de

 

https://www.pond5.com/de/unsere-lizenzen

 

https://stock.adobe.com/at/license-terms

 

Die „FStop3D“  darf die erstellten Inhalte uneingeschränkt zur Eigenwerbung verwenden.

 

10 Haftung

Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der „FStop3D“ , seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

 

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet „FStop3D“ nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

Die Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der „FStop3D“ , wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die sich ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit „FStop3D“ den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit „FStop3D“ und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

Bei Gestaltung von Webseiten wird „FStop3D“ nur gestalterisch tätig und haftet nicht für die rechtlich einwandfreie Umsetzung. Es wir ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber selbst für die Einhaltung der geltenden rechtlichen Bestimmungen zum betreiben einer Webseite und deren Inhalte haftet.

 

11 Zahlungsmodalitäten

Die Rechnungen sind sofort und ohne jeden Abzug zahlbar. Skontoabzüge sind unzulässig.
Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen oder sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist „FStop3D“  berechtigt, Teilrechnungen zu stellen.

 

Die Zahlung der Vergütung erfolgt durch Überweisung auf das Konto von „FStop3D“.

 

Der Auftraggeber gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug.
Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt „FStop3D“, die laufenden Arbeiten einzustellen. „FStop3D“  ist berechtigt gesetzliche Vezugszinsen zu verlangen.

 

„FStop3D“  ist berechtigt vor Beginn der Auftragsausführung eine Anzahlung zu verlangen.

 
12 Urhebervermerk
Überall dort, wo unsere Visualisierungen von Ihnen verbreitet und öffentlich wahrnehmbar gemacht werden, sind sie mit der nachfolgenden Urheberbezeichnung zu versehen: Visualisierung: FStop3D.com. Findet eine öffentliche Zugänglichmachung auf Ihrer eigenen Website statt, so genügt ein entsprechender Verweis im Impressum Ihrer Website.

13 Streitschlichtung

Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgender Internetadresse erreichbar:

 

https://ec.europa.eu/consumers/odr/

 

„FStop3D“ ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

14 Ausschluss des Widerrufrechtes

Der Auftraggeber hat kein Widerrufsrecht, da es sich bei den Arbeiten von „FStop3D“ um individuell angefertigte Werke handelt, für die das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen ist.

 

„FStop3D“ bietet auch darüber hinaus kein vertragliches Rücktrittsrecht an.

 

15 Schlussbestimmungen

Auf Verträge zwischen den Parteien findet das Recht von Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Auftraggeber als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

 

Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen den Parteien der Sitz von „FStop3D“.

 

16 Salvatorische Klausel

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.